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Mieterstrom für Balkonkraftwerk berechnen

Wenn Sie für Ihre Mieter ein Balkonkraftwerk installieren wollen, können Sie einfach den konkreten Stromverbrauch (Eigenverbrauch der Mieter) bestimmen und diesen Strom als Vermieter in der Nebenkostenabrechnung geltend machen. Teilen Sie uns einfach mit, welchem Strompreis Sie für den PV-Strom Ihren Mietern in Rechnung stellen wollen. Die Berechung übernimmt die PV-Argus-Cloud für Sie.

Wenn Sie einen Strompreis über der Einspeisevergütung und unterhalb des normalen Strompreises berechnen, haben Sie eine WIN-WIN-Situation: Sie verdienen mit dem Balkonkraftwerk mehr als bei der Einspeisvergütung und Ihr Mieter spart an den Stromkosten



Die PV Argus Cloud greift zeitgleich auf die Daten der PV-Anlage und ihren Stromzähler Lesekopf (Tasmota Firmware) zu. Durch eine Berechnung erhalten Sie täglich den Gewinn [€] Ihrer PV-Anlage oder Ihres Balkonkraftwerkes.

So funktioniert die Berechnung über die Verbindung vom Stromzählerlesekopf mit der ahoy DTU:



Daten ahoy open DTU (PV-Anlage)
  • aktuelle PV-Leistung in [W]
  • Tagesertrag PV in [Wh]

Daten vom poweropti oder Tasmota Lesekopf (Stromzähler)
  • aktuelle bezogene oder eingespeiste Leistung in [W]
  • Zählerstand Strombezug in [Wh]
  • Zählerstand Einspeisung in [Wh] (Wenn beim Anbieter eingrichtet)

Daten vom Stromanbieter (Stromkosten / Einspeisevergütung)
  • Stromkosten [€/kWh]
  • Einspeisevergütung [€/kWh] (Wenn beim Anbieter eingrichtet)

Durch den Vergleich der aktuellen PV-Leistung mit der aktuell bezogenen oder eingespeiste Leistung kann prozentual der Eigenverbrauch berechnet werden.

Dieser Prozentsatz wird zur Berechnung der eingesparten Stromkosten durch Eigenverbrauch [€/kWh] und der Einspeisevergütung [€/kWh] herangezogen.

Diese Berechnung erfolgt mehrfach pro Stunde und wird tagesweise kommuliert.

Einfach gesagt: Am Ende jedes Tages kann der Gewinn der PV-Anlage in € abgelesen werden.



Beispiel ahoy DTU mit Tasmota Lesekopf >>>